Reinigung und Pflege von Natursteinböden


5. Expertengespräch der Fachzeitschrift Naturstein (05/2006)

Naturstein lädt in Zusammenarbeit mit Rock and Mineral Consulting Experten zum Gespräch. Ziel der Fachdiskussionen ist die Vermeidung von Schäden. Hier die Ergebnisse der Diskussion zum Thema »Reinigung von Natursteinböden«, ergänzt um Herstellerempfehlungen zum Sammeln!

Die versammelten Fachleute haben im fünften Expertengespräch Hinweise für die richtige Unterhaltsreinigung von Naturwerksteinbelägen erarbeitet. Ausführungsfehler wie der Einsatz säurehaltiger Reiniger auf nicht säurefesten Gesteinssorten können große Schäden verursachen, die den verantwortlichen Verleger teuer zu stehen kommen. Schaden nehmen kann auch, wer die Erfüllung der Trittsicherheitsanforderungen entsprechend der BGR 181 nicht sicher stellt. Mit unseren Hinweisen wollen wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, dabei unterstützen, Schäden und damit auch Reklamationen zu vermeiden. Lassen Sie sich für mögliche Probleme sensibilisieren!

Reinigungsempfehlung: Pflicht oder Kür?

Nehmen wir an, ein Verleger hat einen Natursteinbelag ordnungsmäßig ausgeführt und übergeben. Die Abnahme ist erfolgt. Ist dieser Verleger jetzt zur Abgabe einer Reinigungsempfehlung verpflichtet? Aus der VOB, DIN 18 332, Natursteinarbeiten (Oktober 2002), ist eine solche Verpflichtung nicht abzuleiten. Bei rutschhemmend ausgerüsteten Bodenbelägen ist der Verleger nach Ansicht der Behörden jedoch dazu verpflichtet, eine »Wartungsanleitung für Sicherheitsbaudetails « zu erstellen (Baustellenverordnung). Bei Bodenbelägen in privaten Bereichen (ausser in Schwimmbädern), Wandverkleidungen in Innenbereichen, Dekorgegenständen, usw. ist die Abgabe einer Reinigungsanleitung zwar nicht »Pflicht«; sie wird aber dringend empfohlen. Im Schadensfall argumentiert der Bauherr oft, dass der Natursteinfachmann ihn im Rahmen seiner Hinweispflicht darüber hätte informieren müssen, dass z.B. Marmor an Duschwänden nicht mit einem Entkalker gereinigt werden darf oder dass Granitbeläge durch den Einsatz eines »säurefreien«, aber hochalkalischen Reinigers matt werden können. Zieladressat der Empfehlung ist entweder die private Bauherrschaft (Privatbereich) oder der Auftraggeber; dieser ist dann verantwortlich für die Weitergabe der Reinigungsempfehlung an das für die Reinigung des jeweiligen Objekts verantwortliche Gebäudereiniger-Team (gewerblicher Bereich).

Begriffsklärung

Für eine effektive Reinigung ist es wichtig, zu erkennen, um welche Art von Schmutz es sich handelt und wie er an der Oberfläche haftet. Erst,wenn man das weiß, kann man geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des Schmutzes ergreifen. Es wird zwischen Stäuben, grobkörnigen Partikeln, festen, pastösen und flüssigen Schmutzen unterschieden. Die Entfernbarkeit des Schmutzes wird durch Alter,Temperatur, Größe, chemische Reaktionsfähigkeit, Haftungs- und Werkstoffoberflächenbeständigkeit beeinflusst.

Reinigung ist die Beseitigung bzw. Entfernung von sichtbarem Schmutz. Dabei sollen die Bestandteile entfernt werden, die in chemischer und mechanischer Hinsicht eine schädigende Wirkung auf das zu bearbeitende Material haben und gleichzeitig das Aussehen des Materials beeinträchtigen. Das Experten-Team definiert die verschiedenen Reinigungsarten wie folgt:

Unterhaltsreinigung bedeutet regelmäßige Entfernung des laufend anfallenden »Regelschmutzes« wie z.B. von Staub, Sand und anderen eingetragenen Verunreinigungen bei laufendem Gebäudebetrieb. Anforderung: gute Reinigung und minimale chemische Belastung.

Zwischenreinigung werden unregelmäßig durchgeführte Reinigungen genannt, z.B. zur Entfernung einer aussergewöhnlich hoch angefallenen Schmutzbelastung, etwa nach einer Veranstaltung. Bisweilen wird auch dann eine Zwischenreinigung durchgeführt, wenn die Unterhaltsreinigung nicht mehr den gewünschten Reinigungserfolg erzielt. Die Zwischenreinigung ist immer intensiver als eine Unterhaltsreinigung (größerer zeitlicher und mechanischer Aufwand sowie höhere Reinigungsmitteldosierung, ggf. manuelle Nacharbeit); bisweilen wird damit eine anstehende Grundreinigung hinausgezögert.

Grundreinigung bedeutet die vollständige Entfernung von Verschmutzungen, also auch derjenigen,die durch Unterhalts- und Zwischenreinigungen nicht beseitigt werden konnten (größerer zeitlicher und mechanischer Aufwand sowie andere Reinigungsmittel ...

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